Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/129

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Nr. 15.



Bezeichnung der Gewerbe.
Verhältnißmäßiger Zusatz.
Bemerkungen.
Basis.
Zusatz für
die Gehülfen.
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Ka
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GII.
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und Floßsteuermann, Setzschiffer, Spornmacher, Spritzenmacher, Steinmetz, Strohhutmacher von feinen Hüten, Strumpfweber mit 3 bis 5 Stühlen, Tuchmacher mit 3 bis 5 Stühlen, Tuchscheerer und Tuchkratzer, Uhrenmacher ohne Uhrenhandel, Viehhändler mit kleinem Vieh (als Kälbern, Schafen, Ziegen, Schweinen) im Kleinen, Waffelbäcker, Weißgerber, Wollweber mit 3 bis 5 Stühlen, Zeugweber mit 3 bis 5 Stühlen, Zimmermaler
Gehülfen.
Cigarrenmacher mit Gehülfen
Desgl.
      Desgleichen (sämmtlich mit Gehülfen) Dachdecker, Grobschmied, Gürtler und Ciselirer, Hufschmied, Hutmacher, Messerschmied ohne Laden, Mühlarzt, Porzellanmaler mit Gehülfen, Schlosser, Schreiner, Stahlschleifer, Wagner, Zeugschmied, Zimmermann ohne Holzlieferung für Neubauten.
Dreher in Horn oder Metall ohne Laden
Desgl.
      Desgleichen (sämmtlich ohne Laden) Formstecher (sog. Bildhauer), Graveur in Elfenbein, Meerschaum etc., Kürschner, Kunstdreher, Mechanikus, Optikus, Photograph, Sattler
VI. Klasse.
Abhängig vom Rang der Orte.
(Fixes Steuerkapital für die Orte I. Rangs 40 M., für die Orte II. Rangs 20 M., für die Orte III. Rangs 10 M.)
Agenten (Unteragent) für Assecurationsgeschäfte mit einer Prämieneinnahme von weniger als 5000 M. Miethwerth u. Geh.
Bäcker, welche nicht ständig backen, ferner Branntweinbrenner, welche bis 100 Hectoliter jährlich brennen, Färber, nicht für Fabrikanten, Gärtner (Kunst- und Handelsgärtner) ohne Laden, Garkoch, Kaffeewirth ohne Zapfwirthschaft, Oblatenbäcker, Samenklenger im Kleinen,