Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/124

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Nr. 15.



Bezeichnung der Gewerbe.
Verhältnißmäßiger Zusatz.
Bemerkungen.
Basis.
Zusatz für
die Gehülfen.
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Ka
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GII.
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Kleinen, Pelzwerkhändler, Pferdegeschirrhändler für Luxuspferde, Putzwaarenhändler, Rauchwerkhändler, Regen- und Sonnenschirmhändler, Rindenhändler im Großen, Salzhändler, Sauerkrauthändler im Großen, Schwerspathhändler, Spielkartenhändler, Stein- und Braunkohlenhändler im Kleinen mit ständiger Niederlage, Tapetenhändler im Kleinen, Torfhändler im Großen, Wollhändler im Kleinen Miethwerth u. Geh.
Branntweinbrenner, welche mehr als 200 Hectoliter jährlich brennen
Desgl.
Dreher in Horn oder Metall mit Laden
Desgl.
      Desgleichen (sämmtlich mit Laden) Formstecher (sog. Bildhauer), Gärtner (Kunst- und Handelsgärtner), Graveur in Elfenbein, Meerschaum etc., Kürschner, Kunstdreher, Mechanikus, Messerschmied, Optikus, Photograph, Putzmacher, Säckler, Sattler.
Färber (Kunstfärber oder für Fabrikanten)
Desgl.
      Desgleichen Krämpler , Metzger (Fleischer), Saffiangerber, Schreiner mit Niederlage von Möbeln, Tapezier mit Niederlage von Tapeten und Möbeln, Uhrmacher mit Uhrenhandel, Weinwirth mit Speisewirthschaft, Zuckerbäcker (Conditor).
Fayenceofenfabrikant
Desgl.
      Desgleichen Obstweinfabrikant von aufgekauftem Obst, Regen- und Sonnenschirmfabrikant.
Kurzwaarenhändler im Kleinen
Desgl.
      Das Patent berechtigt noch zum Betrieb folgender Gewerbe: Eisenhändler im Kleinen ohne ständige Niederlage, Fayence- und Steinguthändler, Galanteriewaarenhändler im Kleinen, Garn-, Schnur- und Zwirnhändler im Kleinen, Glaswaarenhändler, Huthändler, Kappenhändler, Korbhändler mit feineren Korbwaaren, Messer- und Scheerenhändler, Spielwaarenhändler,