Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/120

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Nr. 15.



Beilage
zu dem Gesetz, die gleichförmige Besteuerung der Gewerbe betreffend.

Gewerbesteuertarif in systematischer Ordnung.
Bezeichnung der Gewerbe.
Verhältnißmäßiger Zusatz.
Bemerkungen.
Basis.
Zusatz für
die Gehülfen.
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GII.
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2. Abhängig vom Rang der Orte.
(Fixes Steuerkapital für die Orte I. Rangs 120 M., für die Orte II. Rangs 80 M., für die Orte III. Rangs 60 M.)
Agent für Dampfschifffahrtsunternehmer an den Nebenorten, Agent (Unteragent) für den Transport von Auswanderern, Agent für den Verkauf von Industrieerzeugnissen (Industriehallen), Auctionatoren, Bierbrauer, welche 200 bis 800 Hectoliter jährlich brauen, Essigfabrikant (Essigsieder), Gastgeber (Traiteur, Restaurateur), Gold- und Silberarbeiter mit Laden, Kunsthefefabrikant, Mäkler mit Wechseln, Staats- und anderen Werthpapieren, Rothgerber mit Gehülfen Miethwerth u. Geh.
Bijouterie- und Juwelenhändler, Butterhändler im Großen, Eisenhändler im Kleinen mit ständiger Niederlage, Eishändler im Großen, Fischhändler im Kleinen, Fouragehändler, Fruchthändler ohne Niederlage, Gold- und Silberwaarenhändler, Kartoffelhändler im Großen, Materialwaarenhändler im Kleinen, Mehlhändler im Großen, Oelfruchthändler, Papierhändler im Kleinen, Pferdehaarhändler im Kleinen, Schreibmaterialienhändler im Kleinen, Weinhändler im Kleinen, Wildprethändler im Großen
Desgl.
Gastwirth
Desgl.
Der Miethwerth der Logirräume kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Apotheker ohne Gehülfen
Miethwerth.
      Desgleichen Zahnärzte und Zahntechniker.
Frachtenflößer im Großen, d. h. welche Floße von 2000 Centner und darüber flößen
Desgl.