Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/116

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Nr. 15.



Bezeichnung der Gewerbe.
Verhältnißmäßiger Zusatz.
Bemerkungen.
Basis.
Zusatz für
die Gehülfen.
höh
erer

Ka
te
go
rie.
GI.
nie
der
er
Ka
te
go
rie.
GII.
Mark 5.svg Mark 5.svg
Zuckerfabrikant Miethwerth u. Geh. 45 7
Zwirnfabrikant mit mehr als 20 Gehülfen
Desgl.
45 4
Agent (Hauptagent) für Assecurationsgeschäfte mit einer Prämieneinnahme von 50,000 bis weniger als 100,000 Mark
Desgl.
Baumwollenhändler im Großen
Desgl.
      Desgleichen (sämmtlich im Großen) Delicatessenhändler, Eisenhändler, Ellenwaarenhändler, Flachs- und Hanfhändler, Galanteriewaarenhändler, Garn-, Schnur- und Zwirnhändler, Häute- und Lederhändler, Holzhändler, Holzkohlenhändler, Hopfenhändler, Kurzwaarenhändler, Leinwandhändler, Liqueurhändler, Maschinenhändler, Materialwaarenhändler, Metallhändler, Modewaarenhändler, Obstweinhändler, Papierhändler, Pappendeckelhändler, Pferdehaarhändler, Schiffbauholzhändler, Schreibmaterialienhändler, Schuhhändler mit neuen Schuhen, Spezerei- und Gewürzhändler, Spitzenhändler, Stahlwaarenhändler, Stein- und Braunkohlenhändler, Tabakshändler, Tapetenhändler, Weinhändler, Wollhändler.
Bierbrauer, welche mehr als 3000 Hectoliter jährlich brauen
Desgl.
Eisenbahnfahrtunternehmer an den Nebenorten mit Bahnhöfen
Desgl.
Lieferant für die Regierung oder Private
Desgl.
Spediteur
Desgl.
Schiffer mit Waarenhandlung im Großen Miethwerth. Der Miethwerth der Schiffe wird nach der Ladungsfähigkeit derselben und zwar bis zu 2000 Ctr. mit 9 M. und von 2001 Ctr. an mit 5 M. Steuerkapital für je 250 Ctr. Ladungsfähigkeit in Ansatz gebracht, wobei jede Centnerzahl über ein Vielfaches von 250 Ctr. stets für voll gerechnet wird.