Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/451

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 38.


2) Peter Walther von Strebendorf, wegen Schriftfälschung durch Urtheil vom 11. Februar 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
3) Ludwig Schmitts von Romrod, wegen eines ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 12. Februar 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
4) Johannes Heil, ledig, von Wetterfeld, wegen Nothzucht-Versuchs durch Urtheil vom 14. Febr. 1851 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.
5) Friedrich Fuldat und Matthäus Rühl von Grünberg, wegen eines ausgezeichneten und eines kleinen Diebstahls durch Urtheil vom 15. Februar 1851 jeder in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren.
6) Wilhelm Christian Leidig I. von Grüningen, wegen Betrugs und Schriftfälschung durch Urtheil vom 17. Februar 1851 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, wovon in Gemäßheit des Art. 34 des Straf-Gesetz-Buches 3 Monate abzuziehen sind.
7) Gottfried Müller und Friedrich Bender von Grüningen, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg durch Urtheil vom 22. Februar 1851, Ersterer in eine zweijährige, Letzterer in eine einjährige Correctionshausstrafe, wovon für jeden 3 Monate in Gemäßheit des Art. 34 des Strafgesetzbuches abzuziehen sind.
8) Andreas Hack von Hartmannshain, wegen eines ausgezeichneten Diebstahls und zweier Schriftfälschungen durch Urtheil vom 25. Februar 1851 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
9) Friedrich Kuschmann von Thalitter, wegen Falschmünzens durch Urtheil vom 28. Februar 1851 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
10) Konrad Stieler und Johannes Junker von Beuern, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg durch Urtheil vom 1. März 1851, Ersterer in eine zweijährige und Letzterer in eine einjährige Correctionshausstrafe.
11) Peter Stedter von Höchst, wegen eines ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 4. März 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahr.
12) Theodor Suppes von Landenhausen; wegen Fälschung durch Urtheil vom 5. März 1851 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.
13) Philipp Weller aus der s. g. Wellersburg bei Wieseck, wegen Körperverletzung durch Urtheil vom 5. März 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
14) Pesach Seewald von Gambach, wegen Versuchs des Todtschlags durch Urtheil vom 8. März 1851 in eine auf der Festung zu verbüßende Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.
15) Balthaser Kaiser von Breungeshain, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 5. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
16) Georg Bertram von Nidda, gewesener Gemeinderechner, wegen Veruntreuung im Dienste und Fälschung durch Urtheil vom 6. Mai 1851 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren. Zugleich wurde die wegen früherer Verbrechen durch Urtheil vom 9. September 1850 erkannte 15monatliche Correctionshausstrafe in eine Zuchthausstrafe von 3 Monaten verwandelt.
17) Heinrich Kaspar von Wettsaasen, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 8. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
18) Wilhelm Schilling von Hainchen, wegen Schriftfälschungen durch Urtheil vom 9. Mai 1851 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod acht Tage lang, je um den andern Tag im Anfang eines jeden Halbjahrs, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht nach verbüßter Strafe, auf die Dauer von 2 Jahren.
19) Peter Bergmann von Gießen, wegen Meineids durch Urtheil vom 12. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
20) Jakob Krauskopf von Crumbach, wegen Nothzucht-Versuchs, durch Urtheil vom 14. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.