Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/449

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 38.


17) Elisabetha Riedeck, ohne Gewerbe aus Gemünden, wegen Landstreicherei durch Urtheil vom 9. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 1 Monat, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs und in den letzten 8 Tagen der Strafzeit durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erlittener Strafe.
18) Anna Maria Faust, ohne Gewerbe aus Armsheim, wegen Landstreicherei, Bruchs der polizeilichen Aufsicht und Dienstehreverletzung, durch Urtheil vom 16. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 14 Tagen, geschärft in den ersten 8 Tagen der Strafzeit und in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erlittener Strafe.
19) Sibille Ritzheimer, Dienstmagd aus Zell, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 16. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erlittener Strafe.
20) Friedrich Joseph Wellenreuter, Schreinergeselle aus Mannheim, wegen Diebstahls durch Urtheil vom 23. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren, geschärft in den beiden ersten Jahren in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs, im dritten Jahre in den ersten und letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
21) Peter Stein aus Ilvesheim wegen Diebstahls durch Urtheil vom 23. Mai 1851 zu einer Correctionshausstrafe von einem Jahre, wovon die ersten und letzten 8 Tage, sowie 8 Tage in der Mitte der Strafzeit bei einsamer Einsperrung verbüßt werden sollen.
22) Gertrude Heß, ohne Gewerbe aus Dolgesheim, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht durch Urtheil vom 30. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 8 Tagen, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs durch einsame Einsperrung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während weiteren 2 Jahren nach Ablauf der durch Urtheil des Gr. Kreisgerichts zu Mainz vom 9. October 1850 gegen dieselbe bereits erkannten 2jährigen polizeilichen Aufsicht.
23) Christian Opp, Müller aus Steingruben, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 13. Juni 1851, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erlittener Strafe.

III. Durch die Großh. Kreisgerichte der Provinz Rheinhessen.
a) Durch das Großh. Kreisgericht zu Mainz.

1) Jakob Peter Stephan, Taglöhner aus Mommenheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 8. Januar 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs und in den letzten 8 Tagen der Strafzeit durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
2) Friedrich Lutz, Ackersmann aus Bubenheim, wegen Körperverletzung, durch Urtheil vom 17. Januar 1851, in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
3) Mathias Riebel, ohne Gewerbe aus Niederolm, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 5. Februar 1851, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 8 Tagen, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs durch Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erlittener Strafe.
4) Peter Werne, Strohplattenhändler aus Jügesheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 12. Februar 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkuug.
5) Christian Waibler, Schiffknecht aus Lorch, wegen Betrugs und Landstreicherei, durch Urtheil vom 6. März 1851,