Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/326

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 28.

Hauptwiederholung
fl.
kr.
A. Ordentliche Ausgabe 59299 13 1/2
B. Außerordentliche Ausgabe 14750 -
Summe aller Ausgaben
74049 13 1/2
Abschluß
Die Gesammteinnahme beträgt 77159 35 1/4
Die Gesammtausgabe 74049 13 1/2
Verglichen bleibt Rest 3110 21 3/4
Hiervon ab die Liquidation 2063 11 1/4
Mithin bleibt Kassevorrath
1047 10 1/2
Darmstadt am 2. August 1851.
Otto.
Am 1. Januar 1850 waren Waisen vorhanden
1456
Zugegangen sind im Jahr 1850:
a. In der Provinz Starkenburg 125 357
b. In der Provinz Oberhessen 106
c. In der Provinz Rheinhessen 41
d. An Lehrlingen 85
Mithing wurden im Jahr 1850 verpflegt 1813 Waisen.
Entlassen wurden:
a. In der Provinz Starkenburg 138 355
b. In der Provinz Oberhessen 82
c. In der Provinz Rheinhessen 48
d. An Lehrlingen 87
Es verbleiben daher am Schlusse 1850 1458 Waisen.
Darmstadt am 2. August 1851.
Der Waisenhaus-Inspector Otto.



Bekanntmachung, die nachträgliche Erhebung einer Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde zu Battenfeld zur Bestreitung der Besoldung des Religionslehrers und Vorbeters für das Jahr 1851 betreffend.

Die für das Jahr 1851 nachträglich genehmigte Umlage zur Bestreitung von Bedürfnissen der israelitischen Religionsgemeinde Battenfeld, insbesondere zum Gehalt des Religionslehrers und Vorbeters, im Betrag von 137 Gulden 30 Kreuzer wird als richtig bescheinigt, und soll auf das Normalsteuerkapital der Israeliten repartirt, in zwei Zielen — September und November — erhoben werden. — Biedenkopf, am 15. Juli 1851.

Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Biedenkopf.
Trapp.