Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/300

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 27.
O
r
d
n
u
n
g
s
-
N
u
m
m
e
r
.
Benennung der Gegenstände.
Maß-
stab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung des
Thalers
in 30stel und 24stel),
beim
nach dem
24 1/2-Gulden-Fuß


beim
Eingang.
Ausgang.
Eingang.
Ausgang.
Rthl. SGr. (gGr.) Rthl. SGr. (gGr.) fl. kr. fl. kr.
Pfund.
und unter Berücksichtigung
der besonderen Stempel-
und Kontrollvorschriften.


1 Zentr.


10


-


-


-


17


30


-


-
Anmerk.
Werden dergleichen zum
Durchgange angemeldet,
so wird die Durchgangs-
abgabe erhoben.
33 Steine:
a. Mühlsteine mit eisernen
Reifen


1 Stück


3


-


-


-


5


15


-


-
b. Waaren aus Alabaster,
Marmor und Speckstein;
ferner geschliffene echte und
unechte Steine, Perlen und
Korallen ohne Fassung
1 Zentr. 10 - - - 17 30 - - 16 in Fässern und Kisten.
Anmerk.
Große Marmorarbeiten
(Statuen, Büsten und
dergleichen), Flintensteine;
feine Schleif- und Wetz-
steine; auch Waaren aus
Serpentinstein zahlen die
allgemeine Eingangsab-
gabe.
34 Steinkohlen 1 Zentr. - 1 1/4 (1) - - - 4 1/4 - -
Anmerk.
1) An der preußischen
Seegrenze und auf der
Elbe, desgleichen auf
besondere Erlaubniß-
scheine auf der Weser
oder Werra eingehend






1 Zentr.






-






1/3 (4/15)






-






-






-






-






-






-
2) An der badischen Grenze
oberhalb Kehl, desgl.
an der württembergi-
schen Grenze und an
der bayerischen Grenze
rechts des Rhein ein-
gehend






1 Zentr.






-






-






-






-






-






1






-






-
35 Stroh-, Rohr- und Bast-
waaren:
a. Matten und Fußdecken von