Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/296

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 27.
O
r
d
n
u
n
g
s
-
N
u
m
m
e
r
.
Benennung der Gegenstände.
Maß-
stab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung des
Thalers
in 30stel und 24stel),
beim
nach dem
24 1/2-Gulden-Fuß


beim
Eingang.
Ausgang.
Eingang.
Ausgang.
Rthl. SGr. (gGr.) Rthl. SGr. (gGr.) fl. kr. fl. kr.
Pfund.
t. Salz (Kochsalz, Steinsalz)
ist einzuführen verboten; bei gestatteter Durchfuhr wird
die Abgabe besonders be-
bestimmt.
u. Syrop *)
v. Taback:
1) Tabacksblätter, unbear-
beitete, und Stengel


1 Zentr.


5


15 (12)


-


-


9


37 1/2


-


-
12 in Fässern, Seronen und Kanafferkörben.
9 in Körben.
4 in Ballen aller Art.
2) Tabacksfabrikate:
α. Rauchtaback in Rollen, abgerollten oder entripptenBlättern, oder geschnitten; Carotten oder Stangen zu Schnupftaback, auch Tabacksmehl und Abfälle





1 Zentr.





11





-





-





-





19





15





-





-



16 in Fässern.
13 in Körben.
6 in Ballen.
β. Cigarren und Schnupftaback 1 Zentr. 20 - - - 35 - - - 16 in Fässern.
13 in Körben.
6 in Ballen.
Bei Cigarren außer der vorstehenden Tara für die äußere Umschließung noch 24 Pfund, falls die Cigarren in kleinen Kisten, und 12 Pfund, falls sie in Körbchen oder Pappkästchen verpackt sind.
w.Thee 1 Zentr. 11 - - - 19 15 - - 23 in Kisten.
x. Zucker *)

*) Die Zollsätze für Zucker und Syrop sind bis zum
1. September 1853 durch die Verordnung vom 11. Juni
1850 bestimmt und betragen bis dahin vom
Maßstab
der
Verzollung
Eingangsabgabe.
Rthl. SGr. fl. kr.
1) Zucker:
a) Brod- und Hut-, Kandis-, Bruch- oder Lumpen-
und weißer gestoßener Zucker


1 Zentner.


10


-


17


30
14 in Fässern mit Dauben von Ei-
chen- und anderem harten Holze.
10 in anderen Fässern.
13 in Kisten.
7 in Körben.
b) Rohzucker un Farin (Zuckermehl) 1 " 8 - 14 - 13 in Fässern mit Dauben von Ei-
chen- und anderem harten Holze.
10 in anderen Fässern.
16 in Kisten v. 8 Ztr und darüber.
10 in außereuropäischen Rohrge-
flechten (Canassers, Cranjaus).
7 in anderen Körben.
6 in Ballen.
c) Rohzucker für inländische Siedereien zum Raffi-
niren unter den besonders vorzuschreibenden Be-
dingungen und Kontrollen


1 "


5


-


8


45
13 in Fässern mit Dauben von Ei-
chen- und anderem harten Holze.
10 in anderen Fässern.
16 in Kisten v. 8 Ztr und darüber.
10 in außereuropäischen Rohrge-
flechten (Canassers, Cranjaus).
7 in anderen Körben.
6 in Ballen.
2) Syrop 1 " 4 - 7 - 11 in Fässern.