Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/291

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 27.
O
r
d
n
u
n
g
s
-
N
u
m
m
e
r
.
Benennung der Gegenstände.
Maß-
stab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung des
Thalers
in 30stel und 24stel),
beim
nach dem
24 1/2-Gulden-Fuß


beim
Eingang.
Ausgang.
Eingang.
Ausgang.
Rthl. SGr. (gGr.) Rthl. SGr. (gGr.) fl. kr. fl. kr.
Pfund.
(geäscherte) Garn, ferner
gefärbtes Garn

1 Zentr.

3

-

-

-

5

15

-

-
13 in Kisten.
6 in Ballen.
c. Zwirn 1 Zentr. 4 - - - 7 - - - 13 in Kisten.
6 in Ballen.
d. Graue Packleinwand und
Segeltuch

1 Zentr.

-

20 (16)

-

-

1

10

-

-
e. Rohe Leinwand, roher Zwil-
lich und Drillich

1 Zentr.

4

-

-

-

7

-

-

-
13 in Kisten.
6 in Ballen.
Ausnahme. Rohe, unge-
bleichte Leinwand geht frei
ein:
aa. in Preußen:
auf den Grenzlinien von
Leobschütz bis Seidenberg
in der Ober-Lausitz, von
Heiligenstadt bis Nordhau-
sen und von Herstelie bis
Anholt, nach Bleichereien
oder Leinwandmärkten;
bb. in Sachsen:
auf der Grenzlinie von
Ostritz bis Schandau, auf
Erlaubnißscheine;
cc. in Kurhessen:
auf Erlaubnißscheine nach
Bleichereien oder Märkten.
f. Gebleichte, gefärbte, ge-
druckte oder in anderer Art
zugerichtete, auch aus ge-
bleichtem Garn gewebte
Leinwand; gebleichter oder
in anderer Art zugerichteter
Zwillich und Drillich; rohes
und gebleichtes, auch ver-
arbeitetes Tisch-, Bett- und
Handtücherzeug, leinene Kit-
tel, auch neue Leibwäsche










1 Zentr.










20










-










-










-










35










-










-










-








13 in Kisten.
9 in Körben.
6 in Ballen.
g. Bänder, Batist, Borten,