Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/285

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 27.
O
r
d
n
u
n
g
s
-
N
u
m
m
e
r
.
Benennung der Gegenstände.
Maß-
stab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung des
Thalers
in 30stel und 24stel),
beim
nach dem
24 1/2-Gulden-Fuß


beim
Eingang.
Ausgang.
Eingang.
Ausgang.
Rthl. SGr. (gGr.) Rthl. SGr. (gGr.) fl. kr. fl. kr.
Pfund.
tenes Fischbein, auch Blei-
und Rothstifte

1 Zentr.

10

-

-

-

17

30

-

-

20 in Fässern u. Kisten.
13 in Körben.
9 in Ballen.
g. Gepolsterte Meubels, wie
grobe Sattlerwaaren.
h. Grobe Böttcherwaaren, ge-
brauchte



1 Zentr.



-



5 (4)



-



-



-



17 1/2



-



-
Anmerk. zu e. u. h.
Grobe, rohe,
ungefärbie Bött-
cher-, Drechsler-,
Tischler- und blos
gehobelte Holzwaa-
ren und Wagner-
arbeiien,grobe Ma-
schinen von Holz
und grobe Korb-
flechterwaaren tra-
gen die allgemeine
Eingangsabsgabe.
13 Hopfen 1 Zentr. 2 15 (12) - - 4 22 1/2 - -
14 Instrumente, astronomische,
chirurgische, mathematische,
mechanische, musikalische, op-
tische, physikalische, ohne Rück-
sicht auf die Materialien, aus
denen sie gefertigt sind





1 Zentr.





6





-





-





-





10





30





-





-



23 in Fässern und
Kisten.
9 in Ballen.
15 Kalender,
a. die für’s Inland bestimmt
sind, werden nach den, der
Stempelabgabe halber gege-
benen besonderen Vorschrif-
ten behandelt;
b. die durchgeführt werden,
tragen die Durchgangs-
abgabe. Der Wiederaus-
gang muß nachgewiesen wer-

den.

16 Kalk und Gips, gebrannter
(Ist in die erste Abtheilnng auf-
genommen worden.)