Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/240

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 22.

und Landstreicherei, und zwar Hieronymus Hochgenug in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, 14 Tage lang jedes Vierteljahr der ganzen Strafzeit, Johann Haun in eine Correctionshausstrafe von 8 1/2 Jahren mit derselben Schärfung während 3 Wochen in jedem halben Jahr der ersten 3 Jahre und 6 Monate; Georg Adam Trautmann in eine solche von 1 1/2 Jahren mit der gleichen Schärfung während 8 Tagen, alle 3 Monate der ganzen Strafzeit; Johann Georg Trautmann in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten; Wendel Braunert II. in eine solche von 3 Jahren; Christine Braunert und Marie Elis. Wagner in eine solche von 2 Jahren und 9 Monaten, und Daniel Daum ebenfalls in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monate - durch Urtheil vom 14. Juli 1849.
20) Eva Bolz von Kleinrohrheim, wegen wiederholter Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren und zu Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe durch Urtheil vom 14. Juni 1850.
21) Elisabeth Warnecke von Oberramstadt, wegen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, durch Urtheil vom 26. Juni 1850.
22) Georg Walter von Traisa, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und zu Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 4 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 29. Juli 1850.
23) Heinrich Pfeil und
24) Ludwig Adam Friedrich Seiffert;
beide von Darmstadt, wegen verschiedener Diebstähle, und zwar Heinrich Pfeil in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, 3 Wochen lang, je um den andern Tag, zu Anfang jedes Jahrs der Strafzeit, und L.A.Friedrich Seifert in eine Correctionshausstrafe von 16 Monaten mit derselben Schärfung während 14 Tagen zu Anfang jedes Vieteljahrs der Strafzeit, - durch Urtheil vom 16. August 1850.
25) Georg Michaesl Helfmann von Roßdorf, wegen im zweiten Rückfall verübten Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während 14 Tagen in jedem halben Jahre der Strafzeit, durch Urtheil vom 24. August 1850.
26) Heinrich Sauer und
27) Peter Anton Sauer,
beide von Unterafferbach, im Königreich Baiern, wegen Diebstahls, und zwar Heinrich Sauer in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten, und Peter Anton Sauer in eine solche von 2 1/2 Jahren durch Urtheil vom 17. September 1850.
28) Catharine Schmidt II. von Heppenheim, wegen Unterschlagung und Diebstähle, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr durch Urtheil vom 24. September 1850.
29) Philipp Wurm von Dietzenbach, wegen im zweiten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während 14 Tagen zu Anfang, in der Mitte und zu Ende der Strafzeit, sowie unter Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 23. October 1850.
30) Margaretha Häring von Oberroden, wegen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag während 14 Tagen zu Anfang eines jeden halben Jahres der Strafzeit, - durch Urtheil vom 25. October 1850.
31) August Müller von Darmstadt, wegen Diebstähle, in eine Correctionhausstrafe von 2 Jahren