Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/141

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 15.

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Nachträgliche Uebersicht der für das Jahr 1851 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Regierungsbezirks Worms.


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Namen der Gemeinden I. Klasse. II. Klasse. III. Klasse. Sonstige Ausschläge.
Auf Köpfe oder Genußtheile der Ortsbürger. Auf das gesammte Normalsteuerkapital der Ortseinwohner. Auf das gesammte Normalsteuerkapital der Ortseinwohner und Forensen.
Ausschlag. Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
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Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
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Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
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Bezeichnung der Art des Ausschlags und der Repartitionsnorm.
fl. kr. fl. kr. pf. fl. kr. pf. fl. kr. pf.
1 Alzey - - 9472 5 2,949 6 3133 1 2,858 6 428 - - 6 Confessionelle Ausgabe auf die katholischen Einwohner.
513 - - 6 Confessionelle Ausgabe auf die evangelischen Einwohner.
2 Gimbsheim - - - - - - - - - - - - - - Hat keine Umlage.
3 Osthofen - - 840 0 3,074 6 2100 1 2,103 6 272 - - 6 Confessionelle Ausgabe auf die katholischen Einwohner.
63 - - 6 Confessionelle Ausgabe auf die evangelischen Einwohner.

Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs gleichen Zielen, und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October 1851 geschehen soll.

Aufgestellt Worms den 15. Mai 1851 durch
Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission daselbst.
Dr. Knorr.

Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theiles der Umlagen pro 1851 in der Gemeinde Wendelsheim betreffend.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 29. März 1851 (Regierungsblatt Nr. 8) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern die Hälfte der in dem Voranschlag der Gemeinde Wendelsheim pro 1851, sub Nr. 58, vorgesehenen Umlage II. Classe, ad 600 fl., niedergeschlagen und sonach nur der Betrag von 300 fl. erhoben werden soll.

Worms, den 22. Mai 1851.
Großh. Hessische Regierungscommission des Regierungsbezirks Worms.
In Verhinderung des Dirigenten:
Parcus, Großh. Reg.-Secretär.