Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/064

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 8.

Katholisch-theologische Fakultät.

Einleitung in die Bücher des alten Testaments, an den 3 letzten Wochentagen von 11-12 Uhr, ordentl. Professor Dr. Löhnis.

Die Weissagungen des Propheten Jeremia, an den ersten 3 Wochentagen von 10-11 Uhr, Derselbe.

Chronologie des Lebens Jesu, Mittwochs von 11-12, Sonnabends von 2-3 Uhr, ordentl. Prof. Dr. Lutterbeck.

Erklärung der Apostelgeschichte, an den 3 ersten Wochentagen von 3-4 Uhr, öffentlich, ordentl. Prof. Dr. Scharpff.

Erklärung des Briefes des heil. Paulus an die Christen zu Rom, an den 3 letzten Wochentagen von 10-11 Uhr, ordentl. Professor Dr. Löhnis.

Erste Hälfte der Kirchengeschichte, täglich von 9-10 Uhr, ordentl. Professor Dr. Scharpff.

Dogmatik, zweite Hälfte, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5-7 Uhr, ordentl. Professor Dr. Lutterbeck.

Moral, erste Hälfte, an den fünf ersten Wochentagen von 7-8 Uhr, ordentl. Professor Dr. Fluck.

Pastoral, erster Theil (Katechetik und Homiletik) Montags, Dienstags und Donnerstags von 8-9 Uhr, Derselbe.

Geschichte der Kanzelberedsamkeit im Mittelalter, Freitags von 8-9 Uhr, Derselbe.

Zu unentgeltlichen schriftlichen oder mündlichen Uebungen in den von ihm angekündigten Gegenständen ist ordentl. Professor Dr. Löhnis erbötig.

Rechtswissenschaft.

Encyclopädie der Rechtswissenschaft, ordentl. Professor Dr. Weiß, an den fünf ersten Wochentagen von 7-8 Uhr.

Pandecten, Privatdocent Dr. Neuner, mit Rücksicht auf das Lehrbuch von Wening-Ingenheim, täglich von 7-9 und 11-12 1/2 Uhr.

Dieselbe Vorlesung lehrt Privatdocent Dr. von Helmolt, täglich von 10-12 1/2 Uhr.

Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, ord. Professor Dr. Weiß, täglich von 4-5 Uhr.

Dieselbe Vorlesung, Privatdocent Dr. Sandhaas, in wöchentlich 6 Stunden.

Gemeines deutsches Privatrecht, mit Einschluß des Lehen-, Handels- und Wechselrechts, ordentl. Professor Dr. Renaud, täglich von 11-12 1/2 Uhr, und in einer noch zu bestimmenden Stunde.

Gemeines deutsches Kirchenrecht, ordentl. Professor Dr. Weiß, täglich von 10-11 Uhr.

Ueber einzelne Verbrechen, zur Ergänzung seiner im Winter 1850/51 gehaltenen Vorträge über gemeines deutsches Criminalrecht, an den zwei letzten Wochentagen von 11-12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. Birnbaum.

Gemeiner deutscher Civilprozeß, wöchentlich 8 Stunden, Privatdocent Dr. von Helmolt.

Dieselbe Vorleseung lehrt Privatdocent Dr. Jaup, in wöchentlich 6 Stunden.

Gemeiner deutscher Criminalprozeß, mit Vergleichung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens, an den vier ersten Wochentagen von 11-12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. Birnbaum.

Civilprozeß-Prakticum und Relatorium, zweimal wöchentlich, ordentl. Professor Dr. Renaud.

Zu Eraminatorien und Privatissimis ist erbötig Privatdocent Dr. Jaup.