Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/035

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 6.

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5) Nicht erhobener Betrag der 18. Verloosung des Rothschild`- fl. kr.
schen Anlehens von 6 1/2 Millionen Gulden, welche als unverzinslich zugehen 21329
6) Mehrbetrag des Kapitalwerths des gedachten Anlehens am 1. Juli 1848 292000
7) durch neu angelegte Kapitalien auf halbjährige Aufkündigung 33000
8) durch abgegebene Obligationen durch Verkauf und zwar auf das Anlehen von 1 Million Gulden zur Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse des Staats 204450 1119586 13
Summe einschließlich Zugang 15465319 43 1/3
Dagegen hat sich die Staatsschuld im Jahre 1848 vermindert:
1) durch Rückzahlung jährlich verzinslicher und unverzinslicher neu liquid gewordener Kapitalien 9154 37 1/4
2) durch zurückgezahlte Depositen 414187 57 1/2
3) durch zurückgezahlte Cautionen 168075 5 1/4
4) durch zurückgezahlte Preise des Rothschild`schen Anlehens von 6 1/2 Millionen Gulden, welche bei der 1. bis 17. Verloosung dieses Anlehens herausgekommen, aber früher nicht erhoben worden sind 2420
5) durch zurückgezahlte unverzinsliche sowie à 3 % und 4 % verzinsliche Kapitalien an Berechtigte nichtfiscalischer Grundrenten 474216 45 1068054 25
Verglichen ist definitiv überwiesene Staatsschuld Ende 1848: 14397265 18 1/3
Diese Summe theilt sich:
a) in unverzinsliche Kapitalien 62407 14 3/4
b) in Kapitalien à 3 % 623969 30 1/4
c) in Kapitalien à 3 1/2 % 2101500
d) in Kapitalien à 4 % 11370955 13 4/12
Hierunter ist der planmäßige Kapitalwerth des am 1. Juli 1848 verbliebenen Rothschild`schen Anlehens von 6 1/2 Millionen Gulden enthalten.
e) in Kapitalien à 5 % 238433 20
welche aus mehreren unaufkündbaren, sowie unverloosbaren und liquid gewordenen Schulden, welche Letztere, wegen mangelnder Legitimation, nicht erhoben wurden, und endlich aus den, wegen des Anlehens von 1 Million Gulden zur Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse des Staats im Jahre 1848 abgegebenen Obligationen bestehen.