Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/253

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 29.
Darmstadt am 9. Mai 1849.
Bekanntmachung.

Die aufregenden Verhältnisse der neuesten Zeit haben veranlaßt, daß der Staatsregierung eine große Menge von Adressen zugekommen, welche größtentheils von sehr achtungswerthen Ansichten ausgehen; zum Theil auch Vorschläge und Wünsche enthalten, deren Erfüllung großen Bedenken unterliegt.
Die Staatsregierung hat seit der Entstehung der Nationalversammlung die Rechte derselben anerkannt; sie hat die von dieser Versammlung und von der Centralgewalt ausgegangenen Verfügungen bekannt gemacht und zur Ausführung gebracht; sie ist entschlossen, auf diesem Wege fortzufahren. Darum hält sie sich für berechtigt, auch zur Fortsetzung des bisherigen Vertrauens allgemein und um so dringender aufzufordern, da die Verhältnisse ernst und gefahrdrohend, und deshalb Eintracht um so nothwendiger geworden. Die Staatsregierung wird nichts unterlassen, was geeignet ist, im gesetzlichen Wege den gemeinsamen Zweck zu fördern. Um so gewisser wird sie zugleich etwa entstehende gesetzwidrige Bestrebungen nicht dulden, sondern solche mit Ruhe und Kraft an der Hand der Gesetze in die gebührenden Schranken zurückzuweisen wissen. Die Regierungscommissionen haben in diesem Sinne Weisungen erhalten.

Darmstadt, den 8. Mai 1849.
Großherzoglich Hessisches Staats-Ministerium.
Jaup.
Reuling.