Doktor

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Akademischer Titel > Lateinischer Begriff


Doktor

Aus docere (lat.), lehren, belehren, unterichten, doctus (lat.), Gelehrter.

  1. Der durch Unterricht und Studium gebildete, der wissenschaftliche Gelehrte. Der höchste akademische Titel. Im Mittelalter war der Doktor ein Lehrer, der Scholasticus oder der Magister. Nach der Einführung des Titels Doctor ecclesiae (Kirchenvater) im 12. Jahrh. erhielten alle berühmten Scholastiker diesen Titel mit einigen schmückenden zusätzlichen Titelbezeichnungen. Im 12. und 13. Jahrh. war nur der Doktor oder der Magister an den Universitäten zum Lehren berechtigt. Heute ist die bezeichnung Doktor in mehreren Fachbereichen üblich.
  2. Umgangssprachlich ein Arzt, ein Doktor der Medizin.

Abkürzung

Dr. im Plural Dres. (lateinisch doctores)

Doktorand

Doctorandus (mlat.), der Prüfling in einer Doktorprüfung bzw. eine Person, die den Doktorgrad erwerben möchte. Nach Annahme der Dissertation (wissenschaftliche Arbeit) durch die Fakultät und dem Bestehen der mündlichen Prüfung (lat., examen rigorosum) wird die Doktorwürde (lat., promotion) durch den Dekan oder dem Rektor (kleiner Universitäten) verliehen.

Die Beurteilung der Doktorprüfung wird durch vier Graduierungen unterteilt: rite (ordnungsgemäß bestanden), cum laude (mit Lob bestanden, gut), magna cum laude (mit hohem Lob bestander, sehr gut), summa cum laude (mit höchstem Lob bestanden, mit Außzeichnung).

Siehe auch

Weblinks

Quelle


Normdaten (Sachbegriff): GND: 4201591-1