Beiträge und Material zur Geschichte der Aachener Patrizier-Familien, 1. Band/V

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Beiträge und Material zur Geschichte der Aachener Patrizier-Familien, 1. Band
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Fürth Aachener-Patrizier-1.djvu
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gerichtet hat. Zwei bereits gedruckte Titelblätter lassen auf eine sehr breit gedachte aber durchaus unklar bleibende Anordnung schliessen, welche er diesen Stoffsammlungen zu geben beabsichtigte. Die grosse mit den Janssenschen Notizen beginnende Reihe ist nämlich als „Ersten Bandes dritte Abtheilung“, der Abdruck des Kartulars als „Anhang zur ersten Abtheilung“ bezeichnet.

       Da eine Weiterführung des Werkes ohnehin ausgeschlossen ist, die Beziehung des Vorhandenen zum ursprünglichen Plan wie zu dem schon lange veröffentlichten zweiten Band fehlt, kann es jetzt nur mehr darauf ankommen, handliche Bände zu schaffen, ihnen eine einfache, das Citiren erleichternde Bezeichnung zu geben, ihren Inhalt für die Zwecke der Benutzer, so gut es geht, klar zu legen.

       So habe ich denn die eben erwähnten Titelblätter unterdrückt, den Umstand, dass der vorhandene zweite Band mit einer zweiten Abtheilung beginnt, ignorirt, zwei neue Bände hergestellt und einfach den einen als ersten, den andern als dritten des ganzen Werkes bezeichnet. Selbstverständlich schmückt auch die neuen Titelblätter der alte Sinnspruch, den Herr von Fürth, seiner Zuneigung für Aachen echt volksthümlichen Ausdruck gebend, auf den vorgefundenen angebracht hatte.

       Den ersten Band bilde ich aus der kürzern der beiden oben angeführten umfangreichen Reihen, weil sie die ältesten Stücke, nämlich zum Theil dem 14. und 15. Jahrhundert angehöriges urkundliches Material, enthält. Diesem Bande weise ich denn auch die beiden kleinen Reihen von Bogen als zwei Anhänge zu. Die Beseitigung der besondern Seitenzählung in jedem dieser Anhänge war selbstverständlich ebensowenig möglich wie die Ausfüllung der vom Verfasser offenbar ausdrücklich angeordneten klaffenden Lücke auf der ersten Seite des zweiten Anhangs. Sechs Tafeln mit Abbildungen von Wappen und Siegeln, die auch zum Nachlasse gehören, von denen freilich nur eine zum Text des zweiten Anhangs in Beziehung steht, können hier untergebracht werden.