Suffraganbistum: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Suffraganbistum''' wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbstständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.  
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Als '''Suffraganbistum''' wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbstständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines [[Metropolit]]en (z.B. einem Erzbischof) untersteht.  
  
 
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Aktuelle Version vom 21. Juli 2007, 13:05 Uhr

Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbstständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.

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