Wohnplätze im Grossherzogthum Hessen 1863/XXIV

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Wohnplätze im Grossherzogthum Hessen 1863
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Wohnplaetze Hessen 1863.djvu
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       6. Zu Spalte 5. Bürgermeisterei. Durch Verfügung des Grossherzoglichen Ministeriums des Innern vom 2. Mai 1863 ist bestimmt worden, dass den aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Bürgermeistereien eine dauernde, nicht nach dem jedesmaligen Wohnsitze des Bürgermeisters wechselnde Benennung gegeben wird und haben hierbei die zusammengesetzten Bürgermeistereien im Allgemeinen und mit wenigen Ausnahmen nach dem Namen derjenigen Gemeinde, welche bei der Volkszählung vom 3. December 1861 die grösste factische Bevölkerung nachgewiesen hat, Collectivbenennungen erhalten, diese haben bereits in dem alphabetischen Verzeichniss der Wohnplätze Berücksichtigung gefunden, während dies bei der Hauptübersicht des Areals der sämmtlichen Gemarkungen im I. Band der «Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen» Seite 81—108 noch nicht geschehen konnte.

       7. Zu Spalte 8 und 9. Evangelisches Pfarramt und Decanat. Bei den sogenannten aequaliter unirten, gleichheitlich vereinigten, Pfarreien, wurden im Verzeichnisse der Wohnplätze beide Orte als Pfarrorte aufgeführt. Die gegenwärtig bestellenden Pfarreien dieser Art sind die folgenden und zwar bezeichnen die voranstehenden und gesperrt gedruckten Ortsnamen die Wohnsitze der Pfarrer:

       Crumstadt und Hofheim (Hospital), Goddelau und Erfelden, Lengfeld und Hering, Lindenfels und Schlierbach, Sandbach und Neustadt, Dreieichenhain und Philippseich, Seligenstadt und Gross-Steinheim, Spachbrücken und Habitzheim, Wald-Girmes und Naunheim, Brauerschwend und Altenburg, Gross-Felda und Windhausen, Ober-Breidenbach und Storndorf, Battenberg und Laisa, Frohnhausen (b. Battb.) und Eifa, Büdingen (1. Pfarrei) und Rinderbügen, Büdingen (3. Pfarrei) und Herrnhaag, Glauberg und Enzheim, Hoch-Weisel und Hausen, Ossenheim und Bauernheim, Staden und Stammheim, Gelnhaar und Bergheim, Ranstadt und Effolderbach, Ober-Eisenhausen und Gönnern, Ober-Hörlen und Roth, Reiskirchen und Burkhardsfelden, Steinbach und Albach, Gambach und Ober-Hörgern, Holzheim und Dorf-Güll,

Langsdorf und Bettenhausen, Münzenberg (l. Pfarrei) und Trais-Münzenberg, Muschenheim und Birklar, Wölfersheim und Weckesheim, Lehrbach und Erbenhausen, Gonterskirchen und Einartshausen, Lich (2. Pfarrei) und Nieder-Bessingen, Wetterfeld und Röthges, Maar und Wernges, Schlitz (2. Pfarrei) und Kreuzers-Grund (gebildet aus den Orten Bernshausen, Nieder-Stoll und Uetzhausen), Wallernhausen und Fauerbach, Bobenhausen und Feldkrücken, Kirch-Lotheim und Alt-Lotheim, Obernburg und Thal-Itter, Vöhl und Ober-Werba, Stadecken und Eisheim, Gross-Winternheim und Sauer-Schwabenheim, Nieder-Ingelheim und Wackernheim, Hahnheim und Köngernheim (a. d. Selz), Dorn-Dürkheim und Wintersheim, Hangen-Weissheim und Gundersheim, Fürfeld und Neu-Bamberg, Siefersheim und Eckeisheim, Sprendlingen und St. Johann, Pfeddersheim und Mörstadt, Wachenheim und Mölsheim.

       8. Zu Spalte 10 und 11. Katholisches Pfarramt und Decanat. Die sogenannten Pfarrcuratien: Geinsheim im Dec. Darmstadt (von Oppenheim excurrendo versehen), Habitzheim im Dec. Dieburg (vom Pfarrer zu Gross-Umstadt binando versehen), Jügesheim im Dec. Seligenstadt, Kloppenheim im Dec. Vilbel (vom Pfarrer zu Vilbel versehen), sind im Verzeichniss als Pfarrorte aufgeführt.

       9. Zu Spalte 12. Stadt-, Land- oder Friedensgericht. In der Provinz Rheinhessen bestehen zwei Bezirksgerichte und zwar gehören zum:

a. Bezirksgericht Mainz die Friedensgerichts-Bezirke Mainz I., Mainz II., Bingen, Nieder-Olm, Ober-Ingelheim, Oppenheim, Wörrstadt;
b. Bezirksgericht Alzey die Friedensgerichts-Bezirke Alzey, Osthofen, Pfeddersheim, Wöllstein, Worms.

       10. Zu Spalte 19. Postexpedition. Postablagen sind im Verzeichniss nicht angegeben. Bestehen für einen Ort mehrere distribuirende Poststellen (was nur bei Postablagen vorkommt), so ist im Verzeichniss diejenige als Postexpedition eingetragen, von welcher aus die Taxe berechnet wird.