Vereinigte Abgaben

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verwaltung der vereinigten Abgaben

Unter den Abgaben, die zu dieser Verwaltung gehören, sind vorzüglich begriffen: Abgabe

  • Abgabe vom Verkaufe des Weins, Apfel-und Birnmost.
  • Abgabe vom Bierbrauen und Brandteweinbrennen,
  • Abgabe von der Freyheit Wein, Apfel-und Birnmost , Korn , Zuckersyrup , Kirschen, Erdäpfel und andere Säfte zu distilliren , die nach der Gährung eine weingeistige Flüssigkeit geben,
  • Abgabe von öffentlichen Fuhrwerken und Miethwagen
  • Stempelabgabe von Spielkarten und gestochenen Musiknoten.
  • Abgabe von Versicherungsgebühren von Gold - und Silberarbeiten.
  • Abgaben von der innern Schiffarth; von Fähren und Kähnen.
  • Abgabe von Verpachtungen der Fischereyen in Kanälen.
  • Die Salzsteuer
  • Abgabe von Wegführungs- und Ortswechsel der Getränke.
  • Diese Verwaltung hat allein das Recht Tabak fabriziren zu lassen
    • und hat noch neuerdings durch das kayserliche Decret vom 08. Febr. 1812 die Befugnifs erhalten, sich die Erhebung der Octrois der Gemeinden beyzulegen.

Quelle

  • Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).