Deutschland 1949-1990

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hier sollte eine Karte mit der Lage der alten Bundesrepublik, der DDR, Westberlins und der ehemaligen deutschen Ostgebiete stehen mit den neuen polnischen und sowjetischen Grenzen stehen.


Von 1949 bis 1990 bestanden in Deutschland zwei Staaten:


Sie umfasste bei ihrer Gründung 1949 nur die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden.

Das Land Berlin, das nur den Westteil der Stadt umfasste, war auf Grund der Sonderrechte der Alliierten in Berlin nur eingeschränkt in die Bundesrepublik integriert.

1952 wurden nach einer Volksabstimmung die Länder Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden zu dem neuen Land Baden-Württemberg zusammengeschlossen.

1957 wurde das Saarland, das zuvor einen formell autonomen Status in enger Anlehnung an Frankreich hatte, als das elfte bzw. zehnte (ohne Berlin) Bundesland Teil der Bundesrepublik


Sie umfasste bei ihrer Gründung 1949 die Länder Mecklenburg (bis 1947 Mecklenburg-Vorpommern), Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und den Ostteil Berlins. 1952 wurden diese Länder durch 15 Bezirke ersetzt und erst 1990 im Vorfeld der Wiedervereinigung in etwas veränderten Grenzen wieder hergestellt.


Weiterhin sollte eine Beschreibung die kurz die Entstehung der beiden deutschen Staaten und die Situation während der Zweistaatlichkeit (einschließlich der Sonderstellung der beiden Teile Berlins) dargestellt werden.

Schließlich wäre hier die Geschichte der Anerkennung der polnischen Westgrenze an Oder und Neiße und damit des (aus deutscher Sicht) Verlustes der ehemaligen deutschen Ostgebiete zu beschreiben. Stichworte: Anerkennung durch die DDR 1950 (Görlitzer Vertrag), faktische Anerkennung bei völkerrechtlichem Vorbehalt einer zukünftigen Friedensvertrages mit ganz Deutschland durch die Bundesrepublik im Warschauer Vertrag 1970, schließlich völkerrechtlich endgültige Anerkennung im Zwei-plus-Vier-Vertrag im Vorfeld der deutschen Einigung 1990.