Datei:Wappen Stadt Haan.JPG

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Wappen_Stadt_Haan.JPG(100 × 109 Pixel, Dateigröße: 5 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Public domain
This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).

Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.

The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)


Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)

Coat of Arms of Germany.svg


Haans Wappenhistorie

Der schon um das Jahr 1100 erwähnte Ortsname Haan geht nicht etwa auf das im Wappen abgebildete "Federvieh" zurück. Er wird von "Hagen"= "geschützter Platz" abgeleitet. Da Unterlagen über ein älteres Wappen der Stadt nicht mehr vorhanden waren, wurde das Stadtwappen nach dem Klang des Ortsnamens gebildet. Gleichzeitig kann der "Bergische Kräher" nach Aussage des Heraldikers Pagenstecher, der das Haaner Wappen 1936 entwarf, als "vortreffliches Sinbild" für den kampfesfrohen Geist" der Haaner Einwohner gelten. Seit 1921 besitzt Haan Stadtrechte.

Wappenbeschreibung aus: http://www.kreis-mettmann.de/frames/lang1/478.42.html (02.08.2005)

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Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)

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