Herforder Chronik (1910)/337: Unterschied zwischen den Versionen

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Das vornehmste und wichtigste Geschäft des Stadtrates im Anfange jedes neuen Jahres und zugleich seine letzte Amtshandlung war die Entgegennahme der Stadtrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des verflossenen Jahres aus den Händen der verordneten Rentmeister. Diese legten, so belehren uns die erhaltenen Stadtrechnungen aus dem ersten Drittel des 17. Jahrhunderts, ihre Abschlüsse am Abend des 4. Januar vor, deren Prüfung dann am Mittag des nächsten Tages, 5. Januar, Rat, Beisteher und Amtmeister vornahmen.
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War es nun die Schwierigkeit dieser Amtshandlung oder ihre Wichtigkeit oder gar beides zugleich, genug, die beteiligten Herren verfehlten nicht, ihre bei der Arbeit angestrengten Kräfte zu beleben, indem sie, vielleicht nach Erteilung

Aktuelle Version vom 15. Juli 2018, 17:09 Uhr

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Herforder Chronik (1910)
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den angesehensten Familien gewählt wurden. Er bestand aus Großgrundbesitzern, Kaufleuten und rechtsgelehrten Leuten. Auch die beiden Bürgermeister gehörten zu der Zahl der Zwanzig.

Die Gemeinheit, worunter die Vertreter der allgemeinen Bürgerschaft zu verstehen sind, setzte sich aus Beistehern und Amtmeistern zusammen.

Die Beisteher, welche den zweiten Stand bildeten, zählten jetzt 24 Personen, die aus dem Teil der Bürgerschaft hervorgingen, welcher zu keiner Zunft gehörte, mithin die Ackerbürger, Kleinkaufleute u. dgl. umfaßte.

Die Amtmeister, der dritte Stand, gleichfalls aus 24 Personen bestehend, waren von den Zünften, Handwerken, gewählt.

Nach K. Meyer a. a. O. gab es um diese Zeit:

Kramer, d. s. Großkaufleute,
Wandschneider, „   „   Tuchhändler, also auch Kaufleute,
Bäcker,
Brauer,
Leinenhändler, ebenfalls Kaufleute,
Höker, d. s. Kleinhändler,
Schmiede,
Schuster,
Schneider,
Leinweber,
Hutmacher,
Wandtmacher, „   „   Tuchweber.

Statt der beiden letzten werden auch die Ämter der Knochenhauer (Schlachter) und Riemenschneider (Sattler) erwähnt.


Diese aufgezählten, an der städtischen Verwaltung beteiligten Personen wurden in ihrer Gesamtheit auch wohl kurzweg „der Rat“ oder „Stadtrat“ oder „der gesamte Rat“ genannt, doch unterließ man es in solchem Falle wohlweislich nicht, die Mitglieder des ersten Standes mit der Bezeichnung „die Herren des Rates“ zu unterscheiden.

Das vornehmste und wichtigste Geschäft des Stadtrates im Anfange jedes neuen Jahres und zugleich seine letzte Amtshandlung war die Entgegennahme der Stadtrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des verflossenen Jahres aus den Händen der verordneten Rentmeister. Diese legten, so belehren uns die erhaltenen Stadtrechnungen aus dem ersten Drittel des 17. Jahrhunderts, ihre Abschlüsse am Abend des 4. Januar vor, deren Prüfung dann am Mittag des nächsten Tages, 5. Januar, Rat, Beisteher und Amtmeister vornahmen.

War es nun die Schwierigkeit dieser Amtshandlung oder ihre Wichtigkeit oder gar beides zugleich, genug, die beteiligten Herren verfehlten nicht, ihre bei der Arbeit angestrengten Kräfte zu beleben, indem sie, vielleicht nach Erteilung