Geburtsbrief

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Geburtsbrief

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Münsterland

Im westlichen Münsterland wurden den abziehenden Stadtbürgern von den Stadtbürgermeistern oder dem Stadtsekretär (dem hauptamlichen Verwaltungschef) Geburtsbriefe ausgestellt. Sie konnten bei den zur Niederlassung vorgesehenen Städten vorgelegt werden, um dort die notwendigen Bürgerrechte zu beantragen und zu erhalten. Erteilte und empfangene Geburtsbriefe wurden jeweils registriert und abgelegt. Die Registrierung erfolgte in den meisten Fällen Protokollbüchern der Stadt oder des Rates der Stadt.

Die im westlichen Münsterland untersuchten oder in der Stadt Haltern abgeschriebenen Geburtsbriefe konnten folgende Informationen enthalten:

  1. Name des Vertreters der ausstellenden Stadt und deren Name
  2. Name der abziehenden freien Person mit Angabe des neuen Niederlassungsziels
  3. Angaben über die mitreisenden Personen, Frauen, Kinder
  4. Angaben über die eigenen Eltern und Großeltern, wie auch der Eltern und Großeltern der mitreisenden Ehefrau
  5. Angaben zum Beruf und der Gildezugehörigkeit
  6. Angaben zur Ausstellung eines Reisepasses
  7. Angabe zu Verwandten

Erhaltungszeitraum

Geburtsbriefe reichen häufig über den Zeitraum der erhaltenen Kirchenbücher hinaus.

Weblinks