Landkommissariat

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Der Begriff

Landkommissariat (Land-Commissariat) ist die Bezeichnung für eine Verwaltungseinheit.

Landkommissariate waren ab dem 1. April 1818 die unterste Stufe der Verwaltung im bayrischen Rheinkreis. Die Einführung wurde im „Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises“ vom 18. Februar 1818 (S.155 – 160) bekanntgegeben. Die bisherigen königlichen 4 Bezirksdirektionen wurden aufgelöst und durch 12 Landkommissariate ersetzt.

Am 1. Juli wurden die Landkommissariate in Bezirksämter umgewandelt, welche wiederum am 1. Januar 1939 zu Landkreisen wurden.

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

XXX - Landkommissariat - {deu=Landkommissariat}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Landkommissariat,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,


Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

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Anmerkungen und Quellenangaben