Herforder Chronik (1910)/334

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Herforder Chronik (1910)
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Die Herren des Rates und die Schöffen besorgten also die Angelegenheiten der Stadt und hatten demzufolge die ausübende Gewalt in Händen. Ein Teil von ihnen entstammte angesehenen und rechtsgelehrten, aus dem Stande der Vollfreien hervorgegangenen Männern, ein anderer einheimischen oder eingewanderten Rittergeschlechtern, die eine Art Patrizierstand bildeten. Rose führt aus einer „nicht vor 1368 verfaßten Pergamentrolle die Namen folgender ritterlicher und Patriziergeschlechter an, welche etwa um 1260 in der Stadt angesessen waren: Arnholte, Raschhorn von dem Walde, Bussche, Bormbeck genannt Schulte, de Wendt, Speckhorn, Süting-hausen, de Gogreve, Varencamp, Quernheim, Hedderinkhusen, Post, von der Molen, Bredenbike, Boso, Grest, Haghen, de Vrese, Oldenhervorde, Kleikamp, Bowenhausen u. a. m. Sie sind teils untergegangen, teils noch in den Namen benachbarter Ortschaften, woher sie stammen mochten, erhalten (wie Arnholz, Quernheim, Herringhausen, Babenhausen), teils aber noch blühende, jedoch hier längst nicht mehr heimische Geschlechter.

Eine Änderung der Verfassung trat nach der Gründung der Neustadt ein, welche bekanntlich 1224 stattfand. Ungefähr seit 1256 treten auf der Neustadt ein Bürgermeister und acht Ratsherren auf, welche die Angelegenheiten dieses Stadtteiles bearbeiteten. Daneben hatte die Altstadt gleichfalls einen Bürgermeister, aber zwölf Ratsherren, zu denen in älterer Zeit die Äbtissin aus eigener Machtvollkommenheit vier ritterbürtige Ministerialen ernannt hatte. Das Schöffenkolleg scheint aus mehr als vier Schöffen, rechtskundigen Leuten, bestanden zu haben.

Umwälzende Bewegungen auf den Gebieten des öffentlichen Lebens pflanzten sich auch im Mittelalter schon mit Leichtigkeit von Ort zu Ort fort. Auch Herford wurde von einer neuen Bewegung ergriffen.

Wie überall im Deutschen Reiche hatten sich in der durch Handel und Gewerbfleiß aufblühenden Stadt die Zünfte (Handwerker) zu achtenswerter Höhe und Wohlhabenheit entwickelt, wozu unter den damaligen Verhältnissen nicht wenig ihr festes, durch strenge Zunftgesetze geregeltes und gestärktes Zusammenhalten beitrug. Im Gefühle ihres Wertes müssen sie sich schon im 14. Jahrhundert, welches v. Below a. a. O. „Das klassische Zeitalter der Zunftkämpfe“ nennt, gegen das bis dahin ausschließliche Regiment der Patrizier aufgelehnt und Teilnahme an der Stadtverwaltung und städtischen Gesetzgebung angestrebt haben. Die Zünfte müssen einen Sieg errungen haben. Wenn wir auch den Zeitpunkt, wann dies geschehen, nicht angeben können, so ist doch sicherlich schon am Ende des 14. Jahrhunderts ein Ausschuß aus der Mitte der Bürgerschaft als neuer Rat zu dem alten Rate hinzugetreten. Darüber belehrt uns eine am Schlusse des Herforder Rechtsbuches eingetragene Verfügung, nach welcher sich 1418 „de twelff schepen mit dem rade old und nye [1], vertigh (d. h. 40 an der Zahl)“, ... auf dem Rathause versammelten.

  1. Die zwölf Schöffen mit dem alten und neuen Rate.