Traditionsbuch

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Das Traditionsbuch ist eine für geistliche Institutionen in Süddeutschland und Österreich typische Form des Kopialbuchs, d.h. eines Buches mit Urkundenabschriften. In Traditionsbüchern verzeichneten v.a. Klöster vom 10. bis zum 13. Jahrhundert Schenkungen und Privilegien.

Jeder Eintrag beginnt gewöhnlich mit einer einleitenden Veröffentlichungsformel (Publicatio) (notum sit omnibus = allen sei bekannt, o.ä.). Es folgt die eigentliche Schenkung, meistens von Grundstücken, aber auch von Hörigen und abschließend eine Liste von Zeugen für das Rechtsgeschäft. Die Einträge sind teilweise protokollarisch, d.h. jeweils direkt nach dem Rechtsakt in das Buch notiert worden, zu großen Teilen aber auch rückwirkend auf Grund von kurzen Aktnotizen.

In einer Zeit vorwiegend schriftlosen Rechtslebens ist die Rechtssicherung ein zentrales Motiv dafür, Traditionsbücher anzulegen. Die Bücher tragen aber auch Spuren praktischer Nutzung im Verwaltungsalltag. Da die Traditionsbücher häufig mit den Stiftungsurkunden oder einer Stiftungsgeschichte beginnen, scheinen sie schließlich auch dem Gedenken an die Stifter und der Selbstvergewisserung der klösterlichen Gemeinschaft gedient zu haben.

Bekannte Traditionsbücher sind der Lorscher Codex aus Lorsch oder das Schenkungsbuch aus Weissenburg/Elsass, aber auch von kleineren Klöstern, etwa Reichenbach im Schwarzwald.

Eine besonders reiche Tradition haben die Traditionsbücher im bayerisch-österreichischen Raum, wo sie insbesondere vom 11. bis zum 13. Jahrhundert in Gebrauch waren. Die bayerischen Traditionsbücher werden systematisch von der Kommission für Bayerische Landesgeschichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaften herausgegeben.




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