Schwiegersohn

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Als Schwiegersohn (veraltet: Eidam) bezeichnet man den Ehemann der Tochter.


  • Schwiegersohn, "eidam," "eydam,", "eidem", "eidomb", "eydomb", "eithomb". (W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662).