Provinz Westfalen/Hessisches Hofgericht

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hierarchie: Regional > Historisches Territorium > Preußen > Provinz Westfalen > Provinz Westfalen/Hessisches Hofgericht

Hessisches Hofgericht

In den Geschäftskreis der durch das Organisationsedikt vom 12. Oktober 1803 unter dem Namen „Hofgericht" bestellten Provinzialjustizkollegien gehört die Besorgung der Rechtspflege in bürgerlichen Streitigkeiten, und zwar in schriftsässigen Sachen in erster und in amtssässigen Sachen in zweiter Instanz; eingeschlossen in die Zivilrechtspflege sind die Pupillensachen. In Strafsachen ist das Hofgericht in allen Sachen, in denen die Untergerichte nicht von sich aus strafen können, urteilende Behörde; in den übrigen Fällen tritt es als Revisions- bzw. Appellationsinstanz auf. Ihm obliegt ferner die Aufsicht über das peinliche Gericht und die Zivil-Untergerichte der Provinz sowie die Prüfung angehender Staatsdiener im Justizfach, bei Besetzung der Justizstellen steht ihm das Vorschlagsrecht zu. Zu seinen Sitzungen tritt das Hofgericht dreimal wöchentlich, am Montag, Mittwoch und Freitag, zusammen.

Leitung

Zum Direktor des Hofgerichts Arnsberg wird 1803 der Regierungsrat Philipp Gottl. Christoph Leußler berufen. Ihm folgt 1807 der Geheime und Revisionsrat Friedrich Arndts. Nach dessen Tode (8. Februar 1812) erhält der Vizehofkammerdirektor und Regierungsrat Josef Wurzer am 20. Juni 1812 das Direktorat. Seit dem 12. April 1815 ist der Geh. Rat Regierungs- und Hofkammerdirektor Ludwig Minnigerode Hofgerichtsdirektor. Zu Hofgerichtsräten werden 1803 ernannt: Geh. Rat Caspar Theodor Pape (stirbt 6. November 1814), Anton Boese, der Offizialatsgerichts-Assessor Engelbert Bigeleben und der Gießener Regierungsassessor Carl Christian Heinrich Koch. Von den 1804 bestellten Assessoren wird Wilhelm Joseph Pape 1808, Ferdinand Arndts am 19. März 1813 zum Hofgerichtsrat befördert. Am 30. März 1814 tritt der Hofgerichtsadvokat Constantin Kindermann als Assessor in das Kollegium ein. Die Stelle eines peinlichen Richters im Herzogtum Westfalen bekleidet seit dem 9. Mai 1805 der ehemalige Regierungsreferendar Adolf Gaudenz Freusberg. Das übrige Personal des Hofgerichts bilden zwei Sekretäre, ein Registrator", zwei Kanzlisten und zwei Kanzleidiener; dazu kommen ein Aktuar und ein Gerichtsdiener beim peinlichen Gericht.

Fortbestand

Das Hofgericht bleibt unter dem gleichen Namen auch nach 1816 bestehen. Der Bestand Preußisches Hof- bzw. Oberlandesgericht Arnsberg greift mit Vorakten bis in die hessische Zeit zurück und bietet damit eine gewisse Ergänzung zu einem relativ kleinen Aktenbestand.

Archive

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen, Arnsberger Behörden, Hofkammer
    • Umfang: 25 Aktenstücke (1 Paket). Verzeichnung: Repertorium B 62, (1665) 1798-1816. *** Darin: Aktenheftung, Aufhebung der Steuerfreiheiten, lehnsherrliche Rechte der Rheinbundfürsten, Verhältnisse der Patrimonialgerichtsherren, Prozeßakten des Geh. Rat Pape, Besitzungen und Gefälle des Fürsten von Waldeck; Jurisdiktion zu Affeln, Belecke, Kallenhardt, Drolshagen, Fredeburg, Grevenstein, Hagen, Hüsten, Langscheid, Marsberg, Medebach, Neheim, Winterberg, desgl. der Kommende Mülheim; Rodenberger Zehnt zu Obersalwey, Böddeker Ländereien zu Kneblinghausen, Nachlaß Pfarrer Neviand zu Wenholthausen, Hof zu Ostinghausen; Zulassung auswärtiger Advokaten.