Projekt OFB

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Für einige Online-OFBs werden zurzeit Bearbeiter gesucht !


Das Ziel des Projektes Online-Ortsfamilienbücher ist, möglichst viele verkartete OFBs in einer Online-Version zur Verfügung zustellen. Dafür stellt der Verein für Computergenealogie kostenlos Serverplatz und die dazu notwendige Server-Software zur Verfügung. Interessierte Familienforscher, die ein Kirchenbuch verkartet haben, können dieses Angebot kostenlos nutzen.

bisher verfügbare Online-OFBs

Datenquelle

Für die Erstellung eines Online-OFB wird eine GEDCOM-Datei des Datenbestandes benötigt. Auch ein Update der Daten wird durch den Austausch der kompletten GEDCOM-Datei vorgenommen. Von den bisherigen Bearbeitern der verfügbaren Online-OFBs wurden zur Erfassung folgende Genealogieprogramme benutzt (in Klammern die Anzahl der damit erstellten GEDCOM-Dateien, Stand 01.2024, und Änderungen zum Vorjahr):

Der GEDCOM-Export all dieser Programme wird bei der Übertragung der Daten unterstützt. Grundsätzlich sind aber auch alle anderen Programme mit verfügbarem GEDCOM-Export geeignet. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass der Export der Daten mit dem Zeichensatz UTF-8 vorgenommen wird, um die Umsetzung der deutsche Umlaute und auch anderer diakritischen Zeichen zu gewährleisten.

Bearbeitung

Grundsätzlich ist der jeweilige Bearbeiter des Online-OFBs für die Qualität der Daten verantwortlich und bleibt auch der Ansprechpartner für Korrekturen und Ergänzungen. Von der Konzeption des Projektes ist durchaus vorgesehen, auch Daten in den Bestand aufzunehmen, die aus anderen möglicherweise auch nicht kirchlichen Quellen entstammen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass nach der Veröffentlichung eines Online-OFBs aus aller Welt Hinweise und Ergänzungen an den Bearbeiter herangetragen werden. In wieweit diese Daten in das OFB eingearbeitet werden, liegt in der Verantwortung des Bearbeiters. Auf jeden Fall sollten die Quellen der Herkunft immer angegeben werden.

Struktur der Datenanzeige

Jedes Online-OFB kann mit einer individuellen Startseite ausgestattet werden. Dies ist die einzige statische Seite (in HTML), alle folgenden Seiten werden mit PHP-Scripten aus einer MySQL-Datenbank generiert. Die Startseite kann nähere Informationen über das erfasste Kirchspiel geben und sollte darüber hinaus eine Beschreibung der benutzten Quellen enthalten. Der Einstieg in die eigentliche Datenbank erfolgt über die Liste der in diesem OFB enthaltenen Nachnamen, der Übersichtlichkeit wegen in alphabetischen Blöcken zusammengefasst. Unter jedem Familiennamen öffnet sich eine Liste aller Personen, die in der Datenbank diesen Namen tragen, mit Kurzangaben zu Geburts- und Todesdatum und -ort. Zu jeder Person steht dann ein "Familienbericht" zur Verfügung mit Angaben zu den Ehegatten und Kindern, den Eltern und den eigenen Geschwistern. Von dieser Seite aus kann wieder zu jeder der dort aufgeführten Personen ein eigener Familienbericht angezeigt werden. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den Namenslisten auch Listen aller in der Datenbank aufgeführten Orte, aus denen Ortsfremde stammen, bzw. in die Einheimische ausgewandert sind (laut Todesort), anzuzeigen. Die Erfahrung zeigt, dass solche Listen durch Zufallstreffer "Tote Punkte" überwinden helfen. Solche Ortslisten sind allerdings nur dann sinnvoll, wenn der Datenbestand sinnvolle Auflistungen möglich macht. Gerade für diesen Zweck bedarf es einer großen Sorgfalt des Datenbearbeiters.

Datenschutz

Dem Verein für Computergenealogie ist sehr daran gelegen, bei der Veröffentlichung von Online-OFBs die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und die jeweiligen Archivgesetze einzuhalten.

Bezüglich der Schutzfristen muss zwischen den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen unterschieden werden.

Datenschutz:
Grundsätzlich gilt der Datenschutz für lebende Personen und bezieht sich auf alle persönlichen Daten, auch die Nennung des reinen Namens. Das ist auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU so geregelt. Im Erwägungsgrund 27 ist beschrieben:
1) Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener.
2) Die Mitgliedstaaten können Vorschriften für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener vorsehen.
Das Deutsche Bundesdatenschutzgesetz hat keine Bestimmungen zum Datenschutz Verstorbener. Damit gilt automatisch in Deutschland der Satz 1 aus dem Erwägungsgrund 27 der EU-DSGVO.
Sollte der Tod einer Person nicht bekannt sein, empfehlen wir eine Frist von 100 Jahren nach der Geburt. Das ist bei den Online-OFBs programmtechnisch umgesetzt, kann aber auch individuell angepasst werden.

Personenstandsgesetz:
Das zur Zeit gültige Personenstandsgesetz regelt die öffentlichen Verfügbarkeit standesamtlicher Daten. Die dort genannten Fristen beziehen sich auf die Abgabe und Nutzungsmöglichkeit an und in staatlichen Archiven: Unterlagen zu Geburten 120 Jahre, zu Heiraten 80 Jahre, zu Sterbefällen 30 Jahre nach dem Ereignis. Das sind aber keine generellen Datenschutzvorgaben (wenngleich sie auch aus Datnschutzgründen motiviert sind), sondern Verwaltungsregelungen. Wenn man anderweitig an die Daten gelangt, darf man sie auch veröffentlichen.

Urhebergesetz:
Die Kirchenbücher sind Eigentum der Gemeinden, nicht der Landeskirchen. Diese beraten die Gemeinden und bestehen darauf, dass Ablichtungen der Originalseiten als Fotos oder Scans nur nach audrücklicher Genehmigung veröffentlicht werden dürfen. Die evangelischen Kirchen haben dazu Vereinbarungen mit Archion getroffen, die katholischen Kirchen mit Matricula. Die Daten in den Kirchenbüchern unterliegen allerdings nicht dem Urhebergesetz, sie sind allgemeines Kulturgut und nicht das geistige Eigentum der Kirchen. Wenn man an die Kopien herankommt, darf man die Daten auch verwenden.

Archivgesetz:
Einige Archive (staatliche und kirchliche) vereinbaren mit den Nutzern Bedingungen, die in einigen Fällen verlangen, dass bei Nutzung der Archivalien Daten daraus erst 10 Jahre (manchmal auch 30 Jahre) nach dem Tod veröffentlicht werden dürfen. Das sind Nutzungsregelungen, die eingehalten werden müssen. Das gilt nicht mehr, wenn die Archivalien auf anderem Weg erlangt wurden. Das hat also streng genommen auch nichts mit Datenschutz zu tun (wenn die Fristen auch damit begründet werden).

Leider werden diese Regelungen häufig durcheinander gewürfelt werden. Deshalb grundsätzlich nochmal generell: Der DATENSCHUTZ gilt nur für lebende Personen.

Bei den Online-OFB wird der Datenschutz folgendermaßen umgesetzt: Ist das Todesdatum nicht bekannt, darf man nach geltendem Archivrecht davon ausgehen, dass eine Person verstorben ist, wenn sie vor mehr als 100 Jahren geboren wurde. Einige Archivgesetze verlangen auch, dass der Tod 10 oder gar 30 Jahre zurück liegen muss, wenn man Quellen dieser Archive benutzt. Solche Anzeigesperren können programmtechnisch eingestellt werden; es bedarf also keiner Vorfilterung bei der Lieferung der GEDCOM-Datei.

Zusätzliche Features

Markierung seit letztem Update

Bei Korrekturen und Ergänzungen des Datenbestandes werden Updates durch Austausch der GEDCOM-Datei vorgenommen. Es besteht die Möglichkeit, in der Personenliste zu den Familiennamen die geänderten Datensätze mit einem roten update zu kennzeichnen. Dazu ist es allerdings notwendig, dass in der GEDCOM-Datei der CHAN-Tag benutzt ist.

Stammnamen

Häufig kommt es vor, dass in den Quellen die Schreibweisen eines Familiennamens z.T. stark variieren können. Einige Bearbeiter haben diese unterschiedlichen Schreibweisen bereits bei der Erfassung der Datensätze vereinheitlicht. Andere wiederum haben die Originalschreibweisen (meistens aus den Geburtseinträgen) übernommen. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, einen sog. Stammnamen für die unterschiedlichen Schreibweisen zu definieren.
Die Programmentwickler Deutsch-sprachiger Genealogieprogramme haben vereinbart, dafür beim GEDCOM-Export das Kennzeichen NAME.TYPE unified zu verwenden.
Für Programme, die diese Funktion nicht unterstützen, besteht aus Kompatibilitätsgründen weiterhin die Möglichkeit, das Feld REFN zu benutzen.
Ein Beispiel für die Benutzung von Stammnamen ist das OFB Memelland (z.B. für den Namen ABDARAITIKE). Bei der Benutzung von Stammnamen werden in den Personenlisten auch die unterschiedlichen Schreibweisen berücksichtigt.

Verknüpfung von OFBs

Es kann vorkommen, dass bei Ortsfamilienbüchern gleicher Regionen einzelne Personen in verschiedenen Online-OFBs mehrfach erfasst sind (ggfs. mit unterschiedlichen Informationstiefen). Daher können die Online-OFBs regional miteinander verknüpft werden. Bei der Anzeige eines Familienberichtes wird dann in den benachbarten OFBs nachgeschaut, ob eine ähnliche Person dort erfasst ist. Im positiven Fall wird oben rechts ein entsprechender Hinweis eingeblendet.

Beispiel: Im Online-OFB Emsbüren ist ein Bernhard Heinrich BUDDE erfasst, weil seine Ehegattin aus Emsbüren stammt. Dort sind aber keine Angaben zu seinen Eltern enthalten. Oben rechts in dem Familienbericht ist der Hinweis eingeblendet, dass es im OFB Nordhorn (ebenfalls im Emsland gelegen) eine ähnliche Person gibt. Dieser Link führt direkt dorthin, wo dann weitere Angaben zu den Eltern vorhanden sind.

Der diesen Verknüpfungen zu Grunde liegende Algorithmus ist recht einfach gehalten und enthält neben Nach- und Vornamensvergleiche auch Unschärfebetrachtungen bezüglich des Geburtsdatums, so dass die Einblendungen nicht immer plausibel, sondern als Hinweise zu verstehen sind.

FAQ (Frequently asked questions = häufig gestellte Fragen)

  1. Sollten in einem OFB nur Personen aus einem Ort enthalten sein?
    Letztendlich liegt das im Ermessen der Bearbeiter. Ansonsten ist bei einem OFB, was sich auf einen konkreten Ort bezieht, die Reduzierung auf Personen, die direkt etwas mit dem Ort oder der Gemeinde zu tun haben, schon sehr sinnvoll (dort geboren, getauft, geheiratet oder gestorben und deren Familie).
  2. Ab wann kann ich ein OFB online stellen? Geht das auch quasi als fortführendes Projekt oder sollte es möglichst vollständig sein?
    Das Online-OFB muss nicht vollständig sein. Es kann gerne bereits ein erreichter Bearbeitungsstand veröffentlicht werden, z.B. ein abgeschlossener Zeitraum. Der Vorteil der Online-OFBs besteht ja gerade darin, sehr schnell Ergänzungen oder Korrekturen einpflegen zu können (jeweils durch Austausch der gesamten GEDCOM-Datei). Möglicherweise werden von Forscherkolleg(inn)en ja nach der Veröffentlichung zusätzliche Daten zur Verfügung gestellt oder es kommen Hinweise, wo noch Datenquellen vorhanden sind.
  3. Reihenfolge der Heiraten und Kinder
    Gelegentlich kommen Nachfragen zur Reihenfolge der Heiraten, die nicht chronologisch angezeigt werden. Gleiches gilt für die Auflistung der Kinder und Geschwister. Der GEDCOM-Standard empfiehlt, in der GEDCOM-Datei die chronologische Reihenfolge auszugeben; das geschieht im INDI-Datensatz durch die Reihenfolge der FAMS-Kennzeichen und im FAM-Datensatz durch die Reihenfolge der CHIL-Kennzeichen. Leider halten sich nicht alle Genealogieprogramme an diese Empfehlung, sondern geben die Heiraten und Kinder in der Reihenfolge der Dateneingabe aus. Bei den Online-OFBs gibt es die wahlweise Möglichkeit, die angezeigte Reihenfolge von Heiraten, Kindern und Geschwister nach Heirats- bzw. Geburtsdatum auszugeben. Allerdings werden dann die Heiraten ohne Heiratsdatum und die Kinder ohne Geburtsdatum als erste (älteste) angezeigt.
  4. Wie kann ich auf einfache Weise eine GEDCOM-Datei in den für das OFB-Projekt geforderten Zeichensatz UTF-8 konvertieren?
    Für Windows -Benutzer gibt es eine ganz einfache Lösung:
    1. die GEDCOM-Datei in Notepad öffnen (oder einen anderen geeigneten Editor)
    2. in den ersten Zeilen steht die Zeile
       "1 CHAR ANSI" (oder andere Zeichensatzbezeichnungen ANSEL,IBMPC,UNICODE,...)
       bitte ändern in
       "1 CHAR UTF-8"
    3. Datei -> Speichern unter...
    4. links neben dem Butto "Speichern" die Codierung "UTF-8" auswählen
    5. Speichern (man kann die Datei unter dem selben Namen speichern oder einen neuen Namen wählen)
    fertig.

Interesse?

Sollten Sie ebenfalls Interesse an der Veröffentlichung eines OFBs haben oder noch Fragen offen geblieben sind, wenden Sie sich bitte an Herbert Juling.

Christian Boose hat in einem sehr interessanten Artikel im Sedina-Archiv (Heft 3/2011) über seine Erfahrungen mit der Erstellung und Bearbeitung eines Online-OFBs berichtet. Viele praktischen Fragen werden darin behandelt und beantwortet.

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