Colonus

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Amtssprache

  • Colōnus (lat.), der Pächtercolonus, auch Colon, Coloni, Col. (Abk.) oder Kolon.


Berufsbezeichnung
Aufsitzer oder Besitzer eines Kolonats
Bedeutung
Pächter, Aufsitzer eines Erbzinsgutes, Erbpachthofes, eines Erbgewinnrechts oder Meierrechtes [1]
Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster erstens: ein Colono als Wehrfester eines Gutsherrn und zweitens: Colono als Selbsthöriger, ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat. Siehe auch der in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff Conductor.
Bedeutung
(fr) colon = Pflanzer, Ansiedler, Anbauer, Colonist[2]



Quelle(n)
  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. MOZIN, Abbé: Dictionnaire, J.G. Cotta, Stuttgart und Tübingen: 1850-1851, 1873.