Königreich Westfalen/Generaladministration der Domänen

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Hierarchie

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Generaladministration der Domänen

  • Generaladministration der Domänen, Gewässer und Forsten (Generaldomänendirektion)

In der Verfassung des Königreichs behielt sich Napoleon für die Belohnung verdienter Offiziere die Hälfte aller Domänen vor. Der Rest und der Ertrag der Domanialwaldungen blieb zur Bezahlung der königlichen Zivilliste bestimmt.

Nachdem ursprünglich alle Domänen gemeinsam verwaltet worden waren, errichtete der König durch Dekret vom 29. März 1808 eine Generaladministration unter dem Ressort des Finanzministeriums. Sie setzte sich aus dem Generaldirektor und den Generalinspektoren, von denen einer als Generalsekretär fungierte, zusammen. Sie bildeten ein Kollegium, das über die wichtigsten Domänen- und Forstverwaltungsangelegenheiten beriet.

Am 1. April 1810 erfolgte eine Trennung der Verwaltung der Staatsdomänen von der der Forsten und Gewässer. Gleichzeitig erfolgte die direkte Unterstellung unter das Finanzministerium. Ein Generaldirektor wurde nie ernannt. Einer der Generalinspektoren versah das Amt. Ihm zur Seite standen zwei weitere Generalinspektoren und zwei Inspektoren.

In den Departements versah eine Domänendirektion unter einem Domänendirektor (bis 1809 „Domäneninspektor") die Aufgaben dieses Verwaltungszweiges. Zu einer Direktion gehörte meist noch ein Domäneninspektor und stets eine Reihe von Domäneneinnehmern und sonstigen Hilfskräften. Die Domänendirektoren bereisten planmäßig die Departements. Die Einnehmer sorgten neben der Erhebung der Domanialeinkünfte für die Erhaltung der Besitzungen und Rechte des Fiskus.

Leitung

  • Generaldirektor war seit April 1808 Friedrich Ludwig Frhr. v. Witzleben.
  • 1810 Generalinspektor v. Hagen
  • 1811-1813 Generalinspektor Fein

Archive

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Französische Staatsschöpfungen, Königreich Westfalen, Generaladministration der Domänen, Gewässer und Forsten (Generaldomänendirektion)
    • Umfang: 212 Aktenstücke (14 Pakete). Verzeichnung: Repertorium B 80.
      • Darin:

Verwaltung der Domänen im allgemeinen

Instruktion für die Doroäneneümehmer, Etats und Extrakte über Einnahmen und Ausgaben.

Aufhebung der Stifter und Klöster

  • (auch Veräußerung der Pertinenzien)

Bielefeld (St. Maria, Franziskaner), Böddeken, Brede, Brenkhausen, Dalheim, Gehrden, Herford (Abtei, Stift auf dem Berge, St. Johann und Dionys), Herstelle, Levern, Lübbecke, Lügde, Minden (Dom, St. Marien, St. Martini, St. Johannis, St. Mauritz und Simeon), Neuenheerse, Paderborn (Dom, Abdinghof, Busdorf, Gokirchen, Franziskaner, Kapuziner, Kapuzinessen), Schildesche, Warburg, Wiedenbrück (Stift, Franziskaner, Annunziaten), Willebadessen, Wormeln.

Grafschaft Rietberg

  • Sequestrierung der Kaunitz-Rietbergschen Güter

Einzeldomänenstücke

Ritterbruch bei Minden, Eulenspiegelgarten zu Warburg, Förstergarten zu Bremerberg; Meierbriefe.

Verpachtung von Fähren

Verpachtung von Mühlen

Salzkotten (v. Sielhorst), ehem. domkapitularische Mühlen zu Paderborn, Bredenborn und Etteln.

Forsten im allgemeinen

Forstrechnungen; Forstnutzungen: Mast, Steinbrüche, Ton- und Mergelgruben, Holzbewilligungen für herrschaftliche und öffentliche Bauten, Holzbedarf des Eisenwerks Altenbeken, Brennholzberechtigungen, Hudesachen (darin: Teilung der Hude zu Lippspringe); Holzpreise; Forstfrevel und Strafen; Ablösung von Forstgefällen.

Forsten im einzelnen

Haus-Bürensche Waldungen, Driburger Forst (Pächter v. Sierstorf), Hövelhofer Forst (darin: Unterhaltung des Pastorats und der Kaplanei zu Hövelhof, Teerofen des G. Roeselein), Kaunitz-Rietberger Waldungen, Waldungen des Domkapitels zu Paderborn, Schwaneyer Forst, Uerentruper Forst (ehem. Kloster Marienfeld, von Napoleon beansprucht), Warburger Stadtwald.

Forstgebäude

Teilung der Gesamtwaldungen

Alfer Buchholz (mit v. Brenken und v. Imbsen), Herster und Istruper Forst (mit v. Bocholtz-Asseburg zu Hinnenburg), Iker Bruch, Meißner Holz, Ottberger Forst (mit v. Kanne), Ottenhauser Holz.

Jagdsachen

Jagdverpachtungen; Jagdberechtigungen im Amt Vlotho; domkapitularische Koppeljagden bei Boke, Kirchborchen, Neuenbeken, Oberntudorf, Paderborn, Salzkotten und in der Senne; Jägerbeköstigung im Amt Boke.

Aufhebung der Zünfte

Aufhebungsgeschäft und Einziehung des Zunftvermögens, Revenüenetats der ehemaligen Zünfte.