Familienforschung Schweiz

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wie fange ich an?

Für Nachkommen von Auswanderern gilt insbesondere : versuchen Sie so viel wie möglich in der "neuen Heimat" ausfindig zu machen. Es kann nicht oft genug betont werden, dass ein Name, der sich bei Ihnen exotisch anhört, in der Schweiz recht häufig sein kann. Allein ein Name, zusammen mit der Familientradition, man stamme aus der Schweiz, wird in der Regel kein ausreichender Startpunkt für eine effektive Familienforschung in der Schweiz sein (natürlich gibt es von jeder Regel Ausnahmen - aber darauf sollten Sie nicht vertrauen).


Was ist das Familiennamenbuch?

Um das zu verstehen, sollten Sie zuerst mit den Besonderheiten des Schweizer Bürgerrechts, insbesondere mit dem Begriff des Bürgerort vertraut sein. Das Familiennamenbuch nennt alle Familiennamen von 1962 lebenden Schweizer Bürgern (Einzelpersonen ausgenommen) zusammen mit den jeweiligen Bürgerorten (nach Kantonen gegliedert). Weiter wird angegeben, seit wann dieses Bürgerrecht existiert sowie ggf. von wo diese Linie zugewandert ist. Bei einem Verdacht auf Schweizer Vorfahren ist dies das erste Buch, das kontrolliert werden sollte; selbst bei bekanntem Bürgerort ist eine Plausibilitätskontrolle anhand des Familiennamenbuchs in der Regel sinnvoll.

Sie werden den gesuchten Namen nicht finden, wenn die Familie vor 1962 als Schweizer Bürger ausgestorben ist - keine Nennung im Familiennamenbuch ist also noch kein Beweis, dass Ihre Vorfahren nicht aus der Schweiz stammen. Ebenso kann sich die Schreibweise eines Namens geändert haben, insbesondere bei der Auswanderung in ein fremdsprachiges Gebiet : ist der Name z.B. aus einer Berufsbezeichnung abgeleitet, hilft oft ein normales Wörterbuch. Das Familiennamenbuch ist in Genealogischen Forschungsstellen der Mormonen als Microfiche 6053507 erhältlich (eine ältere Ausgabe), wird in grösseren Forschungsstellen evtl. auch in Buchform vorliegen und ist auch online erreichbar..

Was ist das Historisch-Biographische Lexikon der Schweiz?

Hier finden sich biographische/genealogische Angaben insbesondere zu grossen Familien bzw. Familien mit berühmten Namensträgern (einschl. ausgestorbener Geschlechter, die nicht mehr im Familiennamenbuch aufgeführt sind). Das HBLS kann ebenfalls in Genealogischen Forschungsstellen eingesehen werden (Filme 1181541-3 oder Microfiche 6000814). Desweiteren steht es als Digitalisat auf DigiBern zur Verfügung.


Der Nachfolger ist das Historische Lexikon der Schweiz:

Was ist ein Familienschein?

Der Familienschein ist ein Personenstands-Dokument, das vom Zivilstandsamt des Bürgerorts ausgestellt wird. Es ist in der Regel für alle Schweizer Bürger erhältlich (unter den üblichen Datenschutzvorbehalten), die nach 1876 gelebt haben - in manchen Fällen auch etwas früher. Das heutige Schweizer Zivilstandswesen geht auf das Jahr 1876 zurück. Zu diesem Zeitpunkt wurden tw. auch rückwirkend Daten gesammelt - aber in verschiedenen Gemeinden in ganz verschiedenem Ausmass : mit Glück kann man vom Zivilstandsamt des Bürgerorts Angaben bis zum frühen 19. Jahrhundert erhalten. Für direkte Nachkommen (sofern vorhanden, ist es sicher nützlich, einen Nachweis in Form einer Ausweiskopie, Auswanderungsurkunde etc. beizulegen) wird ein Familienschein ausgestellt. Dieser enthält neben den Angaben (Geburt, Heirat, Tod) zu einem Ehepaar alle Kinder (mit Geburtsdatum) sowie in der Regel kurze Angaben zu den (Schwieger-) Eltern; aufgrund letzterer kann dann ein Familienschein für die Vorgängergeneration angefragt werden (sofern dies nicht zuweit zurück liegt). Die Gebühr für einen Familienschein ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und hängt in der Regel auch von der Anzahl der Einträge (= Kinder) ab, wird meistens aber im Bereich von 15 bis 40 Franken liegen. Speziell, wenn man auf mehrere Familienscheine hofft, empfehlt es sich also, vorher anzufragen. Ein Internationaler Antwortschein (bzw. innerhalb der Schweiz ein frankierter Rückumschlag) wird bei manchem Zivilstandsamt als Zeichen des guten Willens die Bereitschaft zur Antwort erhöhen.

Nach der neuen Zivilstandsverordnung (in Kraft seit 1.1.1998) werden Familienscheine nur noch an direkte Nachkommen abgegeben. Zuerst muss beim zuständigen kantonalen Amt eine Bewilligung eingeholt werden, die nur erteilt wird, wenn die Nachkommenschaft nachgewiesen werden kann.

Seit 2004 ist die zentralen schweizerischen Zivilstandsdatenbank aufgeschaltet. Davor wurden die Zivilständsämter der Gemeinden meist auf Bezirksebene regionalisiert.


Meine Vorfahren sind vor 1876 ausgewandert - was nun?

Hier sind Kirchenbücher die erste Quelle. Sie sind teilweise durch die Mormonen verfilmt. Die Dublikate befinden sich in den Staatsarchiven resp. Stadtarchiven.


Gibt es weiterführende Angaben in den Genealogischen Forschungsstellen?

Unter anderem ist die genealogische Sammlung von Julius Billetter (1869-1957) auf Microfilm (16 mm, Filmnummern 0193466-0193488) erhältlich. Für viele Familien macht diese Sammlung Angaben bis ins 16. Jahrhundert zurück. Wie bei jeder Sekundärquelle ist natürlich Vorsicht geboten - aber zu wissen, wonach man sucht, erleichtert die Forschung in den Kirchenbüchern; für eine seriöse Forschung wird man sicher anschl. die Originalquellen konsultieren.

Weiter gibt es den Nachlass von Dr. A. Lotz zu Familien der Stadt Basel (Filmnummern 1196916+7).

Komplette Nachfahrenlisten von (häufig berühmten) Familien finden sich im Schweizerischen Geschlechterbuch (Filmnummern 1573100 - 103).


Existieren weitere, publizierte Genealogien?

Ja, eine Bibliographie aller bekannten Genealogien wurde von Mario von Moos zusammengestellt.


Diese Seite basiert auf den Inhalten der alten Regionalseite http://www.genealogienetz.de/reg/CH/intro-d.htm.
Den Inhalt zur Zeit der Übernahme ins GenWiki sehen Sie hier.
Kommentare und Hinweise zur Bearbeitung befinden sich auf der Diskussionsseite dieses Artikels.



Zum weiterlesen

In Heft 4/2011 des Magazins Computergenealogie erschien ein Artikel zur Familienforschung in der Schweiz.