Diskussion:Bürgerbuch

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Weitere Bedeutung: Adressbuch

Die Passage "im Sinne eines Buches für die Bürger der betreffenden Stadt bzw. des betreffenden Gebietes." kann nach meiner Meinung so nicht beibehalten werden.

  1. Adressbücher weisen Einwohner, wie auch Gewerbe- und Verwaltungsadressen aus und unterscheiden nicht nach dem Status des Bürgerrechts.
  2. Adressbücher sind demnach nicht "für Bürger der betreffenden Stadt" sondern dienen der Suche nach Adressen von Einwohnern, wie auch Gewerbe- und Verwaltungsadressen, auch durch außerhalb wohnenden Interessenten.
  3. Noch 1952 wurde z.B. im gemeindlichen Verwaltungswesen zwischen "Bürgern" und "Einwohnern" unterschieden (Vgl. Günter Enderling, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen v. 21. Okt. 1952. 3. erw. Aufl. Köln 1953, S. 13 § 6: Einwohner und Bürger). Danach ist Einwohner, wer in der Gemeinde wohnt, Bürger, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

--Bodo-stratmann 12:36, 21. Okt. 2007 (CEST)