Datei:Wappen Engelskirchen.jpg

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Wappen_Engelskirchen.jpg(190 × 213 Pixel, Dateigröße: 14 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Public domain
This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).

Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.

The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)


Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)

Coat of Arms of Germany.svg


Wappenbeschreibung:

Durch die kommunale Neugliederung 1975 sind die einst selbstständigen Gemeinden Engelskirchen und Ründeroth zur neuen Gemeinde Engelskirchen zusammengefasst worden. Engelskirchen liegt im Territorium des ehemaligen Herzogtums Berg. Dies kam im alten Gemeindewappen durch die Darstellung des Bergischen Löwen zum Ausdruck. Ründeroth liegt hingegen in der ehemaligen Grafschaft Mark.

Die Wappen dieser beiden Territorien sind im gemeinsamen Wappen als Minderfiguren enthalten: Oben steht der Bergische Löwe wachsend. Das silberrote Schach in der unteren Hälfte ist dem märkischen Schild entnommen. Das Zusammenfügen der beiden Figuren steht für das Zusammenwachsen der Gemeinde Engelskirchen aus zwei Gemeinden mit verschiedener Eigenart und unterschiedlicher geschichtlicher Tradition.

Quelle: Wappen im Bergischen Land: http://www.graf-von-berg.de/wappen/wappen-index.htm (05.08.2005)

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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.

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